Die Gründung eines Unternehmens ist ein großer Schritt. Die eigene Vision wird endlich in die Praxis umgesetzt, die Europhie ist groß! Jungunternehmer müssen an alles denken: Buchhaltung, Steuern, Genehmigungen und vieles mehr. Gerade in der Bundesrepublik Deutschland gibt es Regeln für alles und das gilt auch für die Kontoführung. In diesem Beitrag helfen wir Ihnen, sich im Bürokratiedschungel zurechtzufinden und erklären, in welchen Fällen Sie ein Geschäftskonto eröffnen müssen und welche Schritte dafür nötig sind.
Geschäftskonto: In diesen Fällen ist es verpflichtend
Kleinunternehmer, Freiberufler und Selbstständige sind nicht dazu verpflichtet, ein Geschäftsbankonto zu eröffnen. Sie können ihre Geschäfte auch über ihr privates Girokonto laufen lassen, denn das Finanzamt und die deutsche Gesetzgebung sehen hierfür keine besonderen Regeln vor. Tatsächlich sind nur Kapitalgesellschaften verpflichtet, ein Geschäftskonto zu eröffnen. Als Kapitalgesellschaften zählen in der Bundesrepublik etwa die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die eingetragene Genossenschaft (eG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), Unternehmergesellschaft (UG), Aktiengesellschaft (AG) oder ein eingetragener Verein (eV.). All diese Gesellschaftsformen haben gemein, dass es sich hierbei um juristische Personen handelt, genau deshalb müssen alle Transaktionen über ein Geschäftskonto laufen. Doch selbstverständlich können auch Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer freiwillig ihre Kontoführung über ein Geschäftsbankkonto abwickeln. Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer sollten jedoch in jedem Fall einen Blick in die AGBs ihrer Bank werfen, sofern sie ihre Geschäfte über ein privates Konto weiterlaufen lassen wollen. Manche Banken verbieten in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungn die geschäftliche Nutzung eines privaten Girokontos.
Unterschied zwischen privatem und Geschäftsbankkonto
Ein privates Girokonto ist gerade in der aktuellen Niedrigzinsphase oftmals kostenlos, ein Geschäftsbankkonto hingegen ist in der Regel mit Gebühren verbunden. Nicht nur die Kontoführung wird von der Bank verrechnet, auch einzelne Überweisungen können zu Buche schlagen. Was Privatpersonen als Dispokredit kennen, muss bei einem Geschäftskonto gesondert als Kontokorrentkredit vereinbart werden. Hierfür sind verschiedene Unterlagen nötig, unter anderem muss je nach Unternehmensform der Jahresabschluss vergangener Jahre vorgelegt werden.
Welche Bank ist die richtige für mein Geschäftskonto?
Eine grundsätzliche Unterscheidung kann man zwischen Direktbanken und Filialbanken treffen. Direktbanken haben oftmals kein oder ein sehr ausgedünntes Filialnetz, die Eröffnung von Bankkonten erfolgt dort online, selbst Kredite können übers Netz beantragt werden. Die Bank hat daher weniger Personalkosten und muss weniger Geld investieren, um ihren Kunden ein Filialnetz bieten zu können. Diese niedrigeren Kosten geben Direkt- oder Onlinebanken in der Regel in Form von günstigeren Gebühren und niedrigeren Zinsen an die Kunden weiter. Bei der Filialbank haben Kunden den Vorteil, eine persönliche Beratung in einer Filiale ihrer Wahl zu erhalten. Wer die persönliche Beratung schätzt und dafür bereit ist, mehr zu bezahlen, für den ist die Filialbank also die richtige Wahl. Wem die Beratung per Telefon, E-Mail oder Chat genügt, kann sich für eine Direktbank entscheiden und sich dadurch Kosten und Zeit sparen.
Geschäftsbankkonto eröffen: So geht’s!
Wenn Sie sich für eine Onlinebank entschieden haben, kann der gesamte Anmeldeprozess ganz bequem online abgewickelt werden. Der Registrierungsprozess ist dabei simpel und zeitsparend. Zunächst müssen grundlegende Informationen zur Person angegeben werden, dazu gehören: Name, Geburtsdatum, Anschrift, Wohnort und Kontaktdaten. Im Anschluss müssen auch Unterlagen beigebracht werden, die die eindeutige Identifikation des Unternehmers oder der juristischen Person ermöglichen. Die Art der Unterlagen ist je nach Unternehmensform unterschiedlich. Sollte es sich beispielsweise um Selbstständige, Freiberufler oder Kleinunternehmer handeln, können diese ihre Identität in der Regel per Online-Legitimation im Videoident-Verfahren verifizieren. Hierfür benötigen die Antragssteller ein Smartphone, einen Computer oder ein Tablet, eine Internetverbindung und in manchen Fällen eine spezielle Software oder Skype. Welche Schritte genau nötig sind, erfahren Sie von der Direktbank Ihrer Wahl. Je nach Gesellschaftsform sind zudem Informationen wie die Handelsregisternummer, der Firmenname und Unternehmenssitz, die Liste der Gesellschafter und der Gesellschaftervertrag nötig.
Innerhalb von kürzester Zeit kann somit ganz bequem vom heimischen Sofa aus ein Geschäftskonto eröffnet werden. Unternehmer haben damit mehr Zeit, sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren und können einen Punkt auf ihrer To-Do-Liste bereits abhaken.