Jeder Unternehmer, der ein Geschäftskonto eröffnen möchte, sollte sich vorab informieren, welche Unterlagen die Bank bei der Kontoeröffnung verlangt. Insbesondere Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer können mit der Wahl des richtigen Geldhauses Aufwand und Kosten für die Eröffnung des Geschäftskontos reduzieren.
Gesetzlich vorgeschriebene Unterlagen
Jede Bank muss sich bei der Kontoeröffnung an die gesetzlichen Vorgaben halten, wonach sich der zukünftige Kontoinhaber identifizieren muss. Dies geschieht durch den Personalausweis oder Reisepass. Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer benötigen für die Eröffnung eines Bankkontos einen Personalausweis oder anderen Identitätsnachweis. Die Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG) oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) müssen zudem noch den Gesellschaftsvertrag bei der Bank einreichen. Klassische Filialbanken verlangen meist, dass die Kontoeröffnung in einer ihrer Filialen erfolgt. Digital- oder Neo-Banken ermöglichen eine online-Kontoeröffnung.
Besonderheiten bei Kapitalgesellschaften
Kleinunternehmer, die für eine Kapitalgesellschaft ein Konto eröffnen möchten, müssen eine Reihe von Unterlagen vorlegen. Dies sind unter anderem ein aktueller Handelsregisterauszug, der Businessplan und die Gründungsurkunden.
Unterlagen, die die Bank anfordern kann
Das Geldhaus kann außer dem Personalausweis noch weitere Unterlagen für die Kontoeröffnung verlangen, wenn sie dem Kunden außer dem eigentlichen Geschäftskonto noch weitere Produkte anbietet.
Bonitäts-Auskunft
Eine Bonitäts-Auskunft ist zum Beispiel erforderlich, wenn Selbstständige, Freiberufler oder Kleinunternehmer eine Versicherung oder Krediten haben möchten. Bonitäts-Auskünfte erteilen unter anderem die Schufa, Deltavista, infoscore und Boniversum. Mit Hilfe der Bonitäts-Auskunft kann die Bank die Kreditwürdigkeit eines Kunden bestimmen, indem geprüft wird, ob der zukünftige Kontoinhaber bisher seine Schulden abbezahlt hat. Ist der Unternehmer kreditwürdig, kann er einen Dispo-Kredit oder Ratenkredit beantragen. Gerade für Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer sind Kredite während der Existenzgründung oder der Expansionsphase von großem Interesse.
Einkommensnachweise
Einkommensnachweise, wie zum Beispiel Gehaltsabrechnungen, verlangen Geldinstitute, wenn sie die Kreditwürdigkeit eines Kunden überprüfen wollen. Nicht nur Gehaltsabrechnungen sondern auch ein Renten- oder Einkommenssteuerbescheid können als Einkommensnachweise dienen. Manche Banken akzeptieren auch Einkünfte aus Mieteinnahmen.
Kontoauszüge
Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer verfügen nicht immer über ein geregeltes Einkommen, daher möchten viele Banken in solchen Fällen die Kontoauszüge der letzten 3 Monate sehen. Es ist normalerweise nicht zulässig diese zu schwärzen, so dass die Banken sehen, wofür und an wen der Unternehmer Zahlungen geleistet hat.
Gewerbeanmeldung
Jeder, der gewerblich tätig ist, muss damit rechnen, dass die Bank die Gewerbeanmeldung sehen möchte. Das Geschäftskonto soll schließlich für die gewerbliche Tätigkeit sein. Gründer müssen ein Gewerbe anmelden, wenn sie eine selbstständige Tätigkeit ausüben, um damit Gewinne zu erzielen. Freiberufler wie Ärzte, Heilpraktiker, Journalisten und Steuerberater können kein Gewerbe anmelden und damit auch keine Gewerbeanmeldung vorlegen. Die Bank kann die Gewerbeanmeldung selbst anfordern; für den zukünftigen Kontoinhaber entsteht kein Aufwand.
Steuernummer
Selbstständige und Freiberufler, die über eine Steuernummer verfügen, sind verpflichtet, diese bei der Bank anzugeben. Das Finanzamt kann eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Freiberufler weisen mit der Steuernummer gegenüber der Bank nach, dass sie das Unternehmen betreiben.
Die Entscheidung der Bank
Sollten Kunden, die geforderten Unterlagen nicht vorlegen oder die Bonitäts-Auskunft negativ ausfallen, kann die Bank die Kunden ablehnen.