Unternehmen bedeutet nicht gleich Unternehmen. Die Vielzahl an Unternehmensstrukturen sorgt dafür, dass sich Verschiedenheiten schnell und einfacher zeigen. Grundsätzlich beeinflusst die Unternehmensstruktur alles beginnend bei täglichen Handlungen über Steuern bis hin zum Personal. Daher ist die Wahl der richtigen Struktur bei der Gründung Ihres Unternehmens entscheidend, damit Ihr eigenes Unternehmen von Vorteilen und Rechtsschutz profitieren kann.
Einflüsse der Unternehmensstruktur
Für viele Außenstehende mag es scheinen, dass die Struktur eines Unternehmens einfach vorhanden ist oder willkürlich gewählt wurde. Allerdings hat die Struktur jedes Unternehmens wesentliche Einflüsse auf äußere und innere Unternehmensabläufe. Beispielsweise wirkt sich die Unternehmensstruktur wesentlich auf die zu zahlenden Steuern, dem Erzielen von Geld oder Gewinnen, der persönlichen Haftpflicht sowie den Formalitäten aus. Die Struktur jedes Unternehmens muss dabei noch vor der Registrierung ausgewählt werden.
Folglich kann jeder Interessent ein Unternehmen gründen und sich erst anschließend Gedanken um seine Struktur machen. Bei der Registrierung und somit offiziellen Bekanntmachung des Unternehmens muss die Struktur aber schon festlegen. Die Wahl der Unternehmensstruktur sollte hierbei gut überlegt werden. Während sich die Struktur nachfolgend noch verändern lässt, können möglicherweise Einschränkungen je nach Ort und Region eintreten. Ebenso können beispielsweise ungewollte Steuerunterschiede oder weitere Probleme passieren. Wer nicht selbstständig seine Unternehmensstruktur festlegen kann oder möchte, kann sich dabei an Unternehmensberatern, spezialisierten Anwälten oder Buchhalter wenden.
Das Einzelunternehmen
Kleine Ein-Mann-Unternehmen, welche nicht planen, Angestellte zu beschäftigen, können als Unternehmensstruktur das Einzelunternehmen wählen. Einzelunternehmen stellen die einfachste Form von Unternehmen dar und geben dem Unternehmer die komplette Kontrolle über sein Unternehmen. Jedes Unternehmen wird automatisch als Einzelunternehmen angesehen, sobald Geschäftsaktivitäten vollzogen werden aber die Registrierung als eine andere Unternehmensstruktur fehlt. Einzelunternehmen produzieren nicht eine separate Unternehmenseinheit. Dies bedeutet, dass sich die privaten Vermögenswerte sowie Haftung nicht von jener des Unternehmens trennen.
Der Betreiber des Unternehmens kann in Falle von Schulden oder Auflagen persönlich haftbar gemacht werden. Zugleich kann es für das Unternehmen schwer werden, Geld zu sammeln, weil kein Bestand verkauft werden kann. Ebenso sehen viele Banken davon ab, Einzelunternehmen Geld wie etwa im Zuge eines Kredits zu leihen. Dennoch sind Einzelunternehmen in der Lage, einen Markennamen zu erhalten. Somit kann die Unternehmensstruktur als Einzelunternehmen eine gute Wahl für Unternehmen mit geringem Risiko oder Interessenten, welche eine Geschäftsidee ausprobieren möchten, sein, bevor sie ein formaleres Unternehmen gründen.
Gemeinsam in einer Partnerschaft agieren
Planen, zwei oder mehr Unternehmer ihr eigenes Unternehmen zu verwalten, stellt eine Partnerschaft die einfachste Struktur für dieses Vorhaben dar. Hierbei existieren zwei Arten an Partnerschaft: Kommanditgesellschaft (KG) und Kapitalgesellschaft (AG und GmbH). Kommanditgesellschaften bzw. KGs haben einen allgemeinen Partner mit unlimitierter Haftung und alle anderen Partner haben eine limitierte Haftung. Die Partner mit limitierter Haftung besitzen zudem häufig eine geregelte Kontrolle über das Unternehmen. Die Haftung und Kontrolle werden dabei in der Partnerschaftserklärung festgehalten. Gewinne durchlaufen die persönliche Steuerrückerstattung. Alle Partner mit limitierter Haftung müssen außerdem Steuern für Selbstständige zahlen.
AGs und GmbHs ähneln hingegen KGs, geben aber jedem Partner eine limitierte Haftung. Die AG bzw. GmbH beschützt jeden Partner vor Schulden gegenüber der Partnerschaft. Folglich sind die Partner bei einer AG oder GmbH nicht haftbar für die Aktionen der anderen Beteiligten. Somit stellen Partnerschaften eine gute Wahl für Unternehmen mit mehreren Besitzern, professionellen Gruppen wie etwa Anwälten oder Gruppen, welche ihre Unternehmensidee austesten möchten, dar.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH, bietet dem Unternehmen Vorteile in Bezug auf die Kooperation und der Partnerschaftsunternehmensstruktur. GmbHs beschützen den Unternehmen in den meisten Instanzen vor der persönlichen Haftung. Das persönliche Eigentum wie etwa Haus, Fahrzeug und Ersparnissen werden im Fall eines Bankrotts nicht angegriffen. Somit haftet der Unternehmer im Fall einer Verschuldung nicht mit seinem privaten Eigentum. Mitglieder einer GmbH werden als selbstständig angesehen und müssen dadurch Steuern als Selbstständiger zahlen. Jene Steuer kommen der sozialen Sicherheit sowie der medizinischen Versorgung zugute. In vielen Staaten können GmbHs eine begrenzte Lebensspanne haben. Wenn beispielsweise ein neuer Unternehmer der GmbH beitritt oder ein alter Partner sie verlässt, kann es vorkommen, dass sich die Partnerschaft auflösen und neu formen muss. GmbHs sind eine gute Wahl für mittelgroße Unternehmen oder Unternehmen mit hohem Risiko, Unternehmer, welche ihr persönliches Eigentum beschützen möchten sowie Unternehmer, welche niedrigere Steuern als in einer Kooperation zahlen möchten.
Aktiengesellschaften
Aktiengesellschaften bzw. AG sind Unternehmen, welche sich legal von ihren Besitzern trennen. Sie können Profit machen, müssen Steuern zahlen und lassen sich legal haftbar machen. AGs bieten ihren Besitzern den stärksten Schutz vor persönlicher Haftung. Zugleich sind allerdings die Kosten zur Gründung einer AG deutlich höher als bei einer anderen Unternehmensstruktur. Ergänzend erfordern AGs einen größeren Aufwand bezüglich Verwaltung. Anders als die anderen Unternehmensstrukturen zahlen AGs ihre Steuer in Bezug auf ihren Profit. Somit können AGs in manchen Fällen doppelt versteuert werden. Zunächst müssen Steuern gezahlt werden, wenn das Unternehmen Profit macht. Noch einmal müssen sie gezahlt werden, wenn die Dividende den Aktionären auf ihrem persönlichen Steuerrückzahlungen ausbezahlt werden.
AGs besitzen ein komplett unabhängiges Leben von ihren Aktionären. Verlässt ein Aktionär das Unternehmen oder verkauft er seine Anteile, kann die Aktiengesellschaft weiterhin bestehen. Im Gegensatz zur GmbH muss sie somit nicht aufgelöst und neu gegründet werden. Ebenfalls besitzen Aktiengesellschaft einen deutlichen Vorteil, wenn sie Kapital ansammeln möchten. Sie können hierbei Geldmittel durch den Verkauf ihres Bestands erzielen und gleichzeitig dadurch neue Angestellte anlocken. AGs sind dadurch eine gute Wahl für mittelgroße oder risikobereite Unternehmen, welche Geld sammeln müssen, sowie Unternehmen, welche entweder eventuell verkauft oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden möchten.
Gemeinnützige Gesellschaften
Unternehmen, welche sich nicht dem Erzielen von Gewinn verschrieben haben, können als gemeinnützige Gesellschaft vermerkt werden. Non-Profit-Unternehmen, welche beispielsweise Wohltätigkeit, Bildung, Religion oder wissenschaftliche Arbeiten unterstützen, können durch ihren besonderen Status steuerbefreit werden. Die Arbeit dieser Unternehmen muss der Gesellschaft zugutekommen, um eine Steuerbefreiung zu erzielen. Sie zahlen letztendlich keine Steuern am Gewinn, den sie erzielen. Ihre Unternehmensvorschriften ähneln jenen von AGs. Zusätzlich müssen sie speziellen Regeln folgen, welche beschreiben, was sie mit sämtlichem Profit machen möchten.
Grundsätzlich steht es jedem Unternehmen frei, sich als gemeinnützige Gesellschaft zu registrieren. Voraussetzung ist, dass der Profit nicht für den Eigengebrauch verwendet wird. Somit eignet sich diese Unternehmensstruktur nur für Unternehmen, welche nicht den Gewinn von Profit, sondern die Unterstützung anderer Unternehmen, Vereine oder Personen erzielen möchten. Erwirtschaftet das Unternehmen als gemeinnützige Gesellschaft allerdings Gewinn, welcher für sich selbst verwendet werden, kann es zu rechtlichen Konsequenzen kommen.