Wer sich als Einzelunternehmer selbstständig macht, steht vor der Frage, ob er ein Geschäftskonto führen oder sein Privatkonto für sein Einzelunternehmen nutzen soll. Gegen ein Geschäftskonto spricht, dass es mit höheren Kosten verbunden sein kann. Gerade in der Phase der Existenzgründung stehen Einzelunternehmer vor vielen Herausforderungen: Sie müssen Kunden gewinnen, ihren Internetauftritt planen und sich mit bürokratischen Hindernissen auseinandersetzen. Solange die Zahlungseingänge sich im Rahmen halten, erscheint vielen Einzelunternehmern ein Geschäftskonto als überflüssig. Sie sehen keinen Nutzen in einem Geschäftskonto. Nutzt der Einzelunternehmer das Privatkonto für geschäftliche Zwecke, vermischen sich private und geschäftliche Ein- und Ausgaben.
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Sind Einzelunternehmer gesetzlich verpflichtet, ein Geschäftskonto zu führen?
Wie sieht die Gesetzeslage aus? Verstoßen Einzelunternehmer gegen gesetzliche Vorschriften, wenn sie kein Geschäftskonto führen? Nein, Einzelunternehmer sind nicht verpflichtet, ein Geschäftskonto zu führen. Nur Kapitalgesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, ein Geschäftskonto zu führen. Als Kapitalgesellschaften bezeichnet man Gesellschaften wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und der eingetragene Verein (e.V.).
Die Gründer zahlen bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft das Stammkapital auf das Geschäftskonto ein. Sie sind außerdem in der Lage, private Einkünfte und die Gewinne der Gesellschaft steuerlich zu trennen. Dies ist für den Jahresabschluss wichtig, den Kapitalgesellschaften jedes Jahr erstellen müssen. Die hierfür erforderliche komplexe Buchhaltung wird durch ein Geschäftskonto vereinfacht. Anders als Privatkonten ermöglichen es viele Geschäftskonten, Einnahmen und Ausgaben auf verschiedenen Unterkonten zu buchen.
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist ebenfalls nicht verpflichtet, ein Geschäftskonto zu eröffnen. Jedoch sind für die Gründung mindestens zwei Gesellschafter erforderlich. Würde man das Privatkonto eines Gesellschafters für die Gesellschaft nutzen, erhielte der andere Gesellschafter Zugriff auf die privaten Einnahmen und Ausgaben seines Mitgesellschafters. Dies dürfte im Regelfall nicht gewollt sein.
Diese Faktoren sollten Einzelunternehmer bei der Entscheidung für oder gegen ein Geschäftskonto berücksichtigen
In den letzten Jahren bieten einige Anbieter, sogenannte Neo-Banken, verstärkt kostenlose Geschäftskonten für Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer an. Einzelunternehmer als Kleinunternehmer profitieren ebenfalls von diesen neuen kostenlosen Geschäftskonten. Das Geschäftskonto verursacht also keine zusätzlichen Kosten und kann allein seinen Zweck entfalten, private und geschäftliche Buchungen zu trennen.
Anders als klassische Banken bieten Neo-Banken weitere Serviceleistungen an, die für Einzelunternehmer, Selbstständige und Freiberufler sehr interessant sind. Auch Existenzgründer können von diesen zusätzlichen Leistungen profitieren.
- N26 bietet ein Versicherungspaket der Allianz Deutschland AG an.
- Kontist berechnet bei jeder Transaktion die anfallenden Steuern und leitet sie auf ein entsprechendes Unterkonto weiter. Kontist bietet bei seinem Geschäftskonto außerdem eine Schnittstelle zu lexoffice, die Einzelunternehmern und Selbstständigen die Buchhaltung vereinfacht.
- Fyrst bietet zu dem Geschäftskonto ein Projektmanagement Tool an, das unter anderem Rechnungen und Angebote versenden kann.
- Holvi hat mit dem kostenlosen Geschäftskonto ebenfalls eine kostenlose Buchhaltungsfunktion im Angebot.
Ein modernes, kostenloses Geschäftskonto einer Neo-Bank bietet gegenüber einem Privatkonto deutliche Vorteile. Es lohnt sich also als Einzelunternehmer ein Geschäftskonto zu eröffnen.
Welche Unterlagen benötigt ein Einzelunternehmer um ein Geschäftskonto zu eröffnen?
Einzelunternehmer benötigen einen Personalausweis, um die eigene Identität nachzuweisen. Die Bank wird in wahrscheinlich eine Bonitätsauskunft der Schufa einholen, mit der sie die Kreditwürdigkeit des Einzelunternehmers bestimmt. Einige Banken verlangen die Vorlage von Einkommensnachweisen der letzten drei Monate vor Kontoeröffnung. Gerne angefordert werden auch die Kontoauszüge der letzten drei Monate vor Eröffnung des Geschäftskontos. Die Gewerbeanmeldung gehört ebenfalls zu den Dokumenten, die bei der Eröffnung des Geschäftskontos vorzulegen sind. Falls vorhanden sollten Einzelunternehmer der Bank auch ihre Steuernummer mitteilen.